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   OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91   

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https://dejure.org/1992,7449
OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91 (https://dejure.org/1992,7449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.1992 - 17 L 8353/91 (https://dejure.org/1992,7449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 1992 - 17 L 8353/91 (https://dejure.org/1992,7449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Satz 3 BPersVG; § 70 BPersVG ; § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG; § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG
    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der Postzustellung; Inanspruchnahme eines Initiativrechts bei der Neubemessung im Bereich des Postzustelldienstes; Neubemessung der Arbeitsmenge im Zustelldienst als Vorsorge der Unfallverhütung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der Postzustellung; Inanspruchnahme eines Initiativrechts bei der Neubemessung im Bereich des Postzustelldienstes; Neubemessung der Arbeitsmenge im Zustelldienst als Vorsorge der Unfallverhütung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1994, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Arbeitsablauf im Sinne dieser Vorschrift ist vielmehr die funktionelle, räumliche und zeitliche Abfolge der verschiedenen unselbständigen Arbeitsvorgänge (Arbeitsschritte) und der äußere Verlauf jedes einzelnen dieser Arbeitsvorgänge (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1978 - 6 P 13.78 -, PersV 1980, 145; Beschl. 30.8.1985 - 6 P 20.83 -, BVerwGE 72, 94 = PersV 1987, 247, 251).

    Die "Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs" bilden so nur einen Unterfall der "Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung"; das Mitbestimmungsrecht des Personalrats an beiden beruht auf dem gleichen Zweck (BVerwG, Beschl. v. 30.8.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.1983 - 6 P 12.80

    Anhörung eines Personalrates bei Weiterleitung von Personalanforderungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Jedenfalls wäre hier als Beteiligungsrecht nur der Anhörungstatbestand des § 78 Abs. 3 BPersVG "Weiterleitung von Personalanforderungen und Personalplanung" (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 2.3.1983 - 6 P 12.80 -, PersV 1984, 240) gegeben, der als Grundlage eines Initiativrechts nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob für eine solche Erhöhung des Personalbedarfs die Dienststelle Postamt ... zuständig und damit ein entsprechendes Antragsrecht des Antragstellers gegeben wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.2.1980 - 6 P 77.78 -, PersV 1980, 278; Altvater/Bader/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, § 70 Rn. 4; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, § 70 Rn. 9 m. Nachw.; Lorenzen/Haas, Schmitt, a.a.O. § 70 Rn. 5).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Arbeitsablauf im Sinne dieser Vorschrift ist vielmehr die funktionelle, räumliche und zeitliche Abfolge der verschiedenen unselbständigen Arbeitsvorgänge (Arbeitsschritte) und der äußere Verlauf jedes einzelnen dieser Arbeitsvorgänge (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1978 - 6 P 13.78 -, PersV 1980, 145; Beschl. 30.8.1985 - 6 P 20.83 -, BVerwGE 72, 94 = PersV 1987, 247, 251).
  • BVerwG, 22.08.1991 - 6 P 10.90

    Personalrat - Ausschluß aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung - Grenzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Ob danach das Initiativrecht dafür in Anspruch genommen werden kann, der bereits getroffenen Entscheidung der Dienststelle einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen oder einer erkennbar bevorstehenden Entscheidung mit einem Vorschlag anderen Inhalts zuvorzukommen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.2.1991 - 6 P 10.90 -, PersR 1991, 282, 284 m. Nachw.), kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG erfaßt also nicht jede Maßnahme, die Einfluß auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben kann, sondern nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder freiem Entschluß des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (BVerwG, Beschl. v. 17.2.1986 - 6 P 21.84 -, PersV 1986, 328; Beschl. v. 29.8.1986 - 6 P 16.84 -, PersV 1987, 287, 289 m. Nachw.; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 75 Rn. 174 a, 174 e).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Damit kann der Personalrat aus der Rolle des passiven, nur reagierenden Partners heraustreten und die Dienststelle zwingen, in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einen Vorschlag zu unterbreiten, der sodann im Mitbestimmungsverfahren zu behandeln ist (BVerwG, Beschl. v. 1.11.1983 - 6 P 28.82 - u. v. 25.10.1983 - 6 P 22.82 -, PersV 1985, 473; 434).
  • BVerwG, 17.02.1986 - 6 P 21.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Verhütung von Gesundheitsschäden -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG erfaßt also nicht jede Maßnahme, die Einfluß auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben kann, sondern nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder freiem Entschluß des Dienststellenleiters ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (BVerwG, Beschl. v. 17.2.1986 - 6 P 21.84 -, PersV 1986, 328; Beschl. v. 29.8.1986 - 6 P 16.84 -, PersV 1987, 287, 289 m. Nachw.; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 75 Rn. 174 a, 174 e).
  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Damit kann der Personalrat aus der Rolle des passiven, nur reagierenden Partners heraustreten und die Dienststelle zwingen, in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einen Vorschlag zu unterbreiten, der sodann im Mitbestimmungsverfahren zu behandeln ist (BVerwG, Beschl. v. 1.11.1983 - 6 P 28.82 - u. v. 25.10.1983 - 6 P 22.82 -, PersV 1985, 473; 434).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91
    Ob danach das Initiativrecht dafür in Anspruch genommen werden kann, der bereits getroffenen Entscheidung der Dienststelle einen anderen Vorschlag entgegenzusetzen oder einer erkennbar bevorstehenden Entscheidung mit einem Vorschlag anderen Inhalts zuvorzukommen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.2.1991 - 6 P 10.90 -, PersR 1991, 282, 284 m. Nachw.), kann hier offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 7/88

    Wiederbesetzung einer freien Stelle des Reinigungsdienstes; Verletzung des

  • OVG Hamburg, 19.05.1998 - Bs PH 7/96

    Mitbestimmung des Personalrats; Initiativrecht; Entlastungsstunden;

    § 86 Abs. 1 Nr. 16 HmbPersVG erfaßt also nicht jede Maßnahme, die Einfluß auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben kann, sondern nur Arbeitsschutzmaßnahmen, die ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1986, PersV 1986 S. 323, 324; v. 17.02.1986, BVerwGE 74 S. 28, 30; v. 25.08.1986, PersV 1987 S. 287, 289; v. 18.05.1994, ZfPR 1994 S. 148, 149; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.08.1996, PersR 1997 S. 256, 257; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.03.1992, PersV 1994 S. 33, 35; Lorenzen/Schmitt, BPersV, § 75 Rdnr. 174 a).

    Eine derartige Gesundheitsförderung durch Verringerung der Arbeitsbelastung stellt indes noch keine Maßnahme zur Verhütung beschäftigungsbedingter Gesundheitsschädigungen dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.03.1992, PersV 1994 S. 33, 34 f. und VGH Mannheim, Beschl. v. 16.06.1992, PersV 1995 S. 129, 130 f. zu Anträgen, die vorhandene Arbeit auf mehr Beschäftigte als bisher zu verteilen und/oder die Bearbeitungsdichte zu vermindern, um Überlastungen der Beschäftigten zu verhüten).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

    Die streitgegenständliche Initiative des Antragstellers, gerade die unbefristete Einstellung befristet angestellter Beschäftigter bei der Beteiligten zu beantragen, geht mithin über die Zielrichtung der Mitbestimmung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG hinaus, so dass schon deshalb ein Initiativrecht nach § 69 Abs. 1 Satz 1 NPersVG nicht besteht (vgl. zu dieser Schlussfolgerung: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.1992 - 17 L 8353/91 -, juris Rn. 21).
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